Die Trennung ist der erste Schritt. Doch die Ehepartner sind erst geschieden, wenn die Scheidung vom Familiengericht ausgesprochen wurde.
Daher muss zumindest derjenige einen Rechtsanwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen, der den Scheidungsantrag stellt.
Viele Bereiche des Familienrechts (z. B. Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht) wurden in den vergangenen Jahren grundlegend reformiert. Neue Rechtsprechung bringt weitere
Änderungen.
Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig über die Rechtslage zu informieren. Dadurch verschaffen Sie sich Klarheit und eine gute Grundlage für anstehende Entscheidungen.
Über Ihre Rechte und das für Sie bestmögliche Vorgehen berate ich Sie gern. Wenn Sie es wünschen vertrete ich Sie bei der - gerichtlichen oder außergerichtlichen - Durchsetzung Ihrer Rechte
bzw. in Verhandlungen über eine einverständliche Regelung.
Ich helfe Ihnen unter Anderem bei folgenden Angelegenheiten:
Scheidung
Auflösung einer Lebenspartnerschaft
Ehegattenunterhalt
Kindesunterhalt
Elternunterhalt
Sorgerecht und Umgangsrecht
Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
Ehewohnungsproblemen
Hausratsangelegenheiten
Gewaltschutzverfahren
Gerade im Familienrecht vertrauen meine Mandanten mir oft sehr Persönliches an. Sie suchen Hilfe in einer schwierigen Lebenslage. In über 20 Jahren beruflicher Tätigkeit auf diesem Gebiet habe ich
fachliche und persönliche Erfahrungen gesammelt, die ich Ihnen gern zur Verfügung stelle.